Nächste Gottesdienste
Unser Kirchenblatt
Im Kirchenblatt der römisch-katholischen Pfarreien im Kanton Solothurn können Sie aktuelle Informationen zu Gottesdiensten und Veranstaltungen, Impulse und Gedanken nachlesen.
Leitartikel vom 23. August bis 5. September
Nächstenliebe leben und staatliche Angelegenheiten regeln
Jesus spricht zu den Pharisäern: «So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!» Wir leben in der Demokratie Schweiz und müssen unsere Steuern, Geldangelegenheiten und unsere Vorsorge regeln.
Die Erb- und Todesvorsorge ist nüchtern zu betrachten und frühzeitig zu planen. Es gibt Fachpersonen, die einem beraten, und vorgedruckte Formulare, an was zu denken ist. Die Anordnungen für den Todesfall, die Patientenverfügung, ein Vorsorgeauftrag und der Erbvertrag können besprochen werden mit den gesetzlich und menschlich verantwortlichen Menschen.
Die Endlichkeit ist gegeben und ich werde einmal sterben. Es kann Fantasie anregend und kreativ sein, den eigenen, letzten Weg und die Regieanweisungen auszudenken, den Sterbeprozess vorwegzunehmen. Ich will, dass folgende Personen informiert werden. Es ist mir wichtig, wie ich von wem beerdigt werde, in welchem Friedhof meine letzte Stätte sein wird, welche Personen da sein sollen, ob die Angelegenheit öffentlich oder privat stattfinden soll. Die wichtigen Sachen und Adressen sind hinterlegt und auffindbar. Vielleicht drehe ich mein Abschiedsvideo oder schreibe einen Lebenslauf, meinen Segen oder die Rede für die Welt nach mir.
Mit der Patientenverfügung gebe ich an, was mit mir noch alles angestellt werden soll ab dem Moment, wo ich das nicht mehr so genau sagen werde, das Bewusstsein nicht mehr so richtig weiss.
Vertrauen ist die Grundlage für das Eingehen auf die Gespräche rund um den Vorsorgeauftrag und den Erb- und Erbverzichtsvertrag. Am Familientisch muss mit zugezogenen Fachpersonen ausgehandelt und geklärt werden, wer wem wie in Liebe zugeneigt ist. Dann gilt: Nächstenliebe und Vertrauen sind gut und Regelungen klarer. Der Vorsorgeauftrag regelt verbindliche, gesetzlich nötige Abläufe.
Der Erb- und Erbverzichtsvertrag ist notariell beglaubigt und hinterlegt bei der zuständigen, politischen Behörde. Die Ehegatten definieren mit ihren Kindern die relevanten, erbvertraglichen Vereinbarungen. Mit dem Unterschreiben der Ehegatten, der Kinder, der Zeugen und des Notars tritt eine Rechtssicherheit ein, ein ausgehandeltes Vertrauen als Erleichterung des liebevollen Miteinanders. So vieles ist geklärt und muss nicht in der Eile in einem Wettrennen gegen die Zeit noch erstritten werden.
Mitten im Leben werden so Dinge geklärt, die einem die langen Jahre des zukünftigen Daseins erleichtern. Auf dieser materiellen Grundlage darf ich planen und meinen Weg liebevoll mit mir und mich liebenden Menschen gehen.
Thomas Glur-Schüpfer